Antrag
Gleichbleibender Steuerfuss von 22%
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen, sehr geehrte Stimmbürger
Die Sekundarschulbehörde Kreuzlingen legt Ihnen das Budget für das Jahr 2025 mit einem unveränderten Steuerfuss von 22% vor - trotz eines Aufwandes von CHF 20'147'719 und einem Ertrag von CHF 19'018'150, was zu einem Aufwandüberschuss von CHF 1'129'569 führt.
In den vergangenen Jahren konnte die Sekundarschulgemeinde von einer positiven Entwicklung der Steuerkraft und einem reduzierten Beitrag an den kantonalen Finanzausgleich profitieren. Dies hat zu einer überdurchschnittlich hohen Eigenkapitalquote geführt. Der gleichbleibende Steuerfuss von 22% und das daraus resultierende Defizit dient der geplanten Reduktion dieses überhöhten Eigenkapitals.
Für das kommende Jahr erwarten wir eine leicht steigende Steuerkraft und einen höheren Beitrag an den Finanzausgleich. Je nach Entwicklung dieser beiden nicht beeinflussbaren Faktoren, ist eine Steuerfussanpassung auf der Sekundarschule ab 2027 möglich.
Unsere oberste Priorität ist es, mittelfristig einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu gewährleisten. Dabei behalten wir die Entwicklung der Eigenkapitalquote im Auge. Selbstverständlich gehen wir weiterhin gewohnt sorgsam mit den Steuergeldern um und prüfen unsere Kostenstrukturen in allen Bereichen.
Die Sekundarschulbehörde ersucht Sie, dem vorliegenden Budget für das Jahr 2025 mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 22% zuzustimmen.
Kreuzlingen, 17. September 2024, Sekundarschulbehörde Kreuzlingen